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Sie streben ein Insolvenzverfahren an und möchten näheres zur Insolvenzordnung erfahren?
Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Insolvenzverfahren.
Es dient der Zufriedenstellung der Gläubiger,
indem das gesamte Vermögen des Schuldners verwendet und dessen Erlös auf die Gläubiger verteilt wird.
Neben Verwaltung und Verwertung der so genannten Insolvenzmasse regelt die Insolvenzordnung auch die Restschuldbefreiung.
Das Insolvenzverfahren bietet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen
und in absehbarer Zeit von den Schulden befreit zu werden. Schulden aus Geldstrafen,
Bußgeldern und Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bleiben dabei allerdings bestehen.
Daher sollte man sich vorab informieren,
ob eventuell eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung geltend gemacht werden kann.
Grundvoraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass ein Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig ist oder die Zahlungsunfähigkeit bevorsteht. Seit dem 01.12.2001 sind wesentliche Änderungen im Insolvenzverfahren in Kraft getreten, so muss z.b. kein Kostenvorschuss mehr für die Verfahrenskosten an das Gericht gezahlt werden.
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