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"Wie bekomme ich meine Schulden weg?"
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Laut Insolvenzordnung gibt es zwei Insolvenzverfahren mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen, in deren Rahmen die Restschuldbefreiung beantragt werden kann – das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Regelinsolvenzverfahren. Selbstständige, ehemals Selbständige mit 20 oder mehr Gläubigern sowie ehemals Selbständige mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen müssen das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Alle anderen beantragen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Mit der Restschuldbefreiung werden dem Schuldner nach Ablauf einer mehrjährigen Wohlverhaltensperiode etwaige noch nicht getilgte Verbindlichkeiten erlassen. Vorraussetzungen dafür sind ein vom Schuldner selbst angestrengtes Verbraucherinsolvenzverfahren sowie eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger mit dem Ziel der Schuldenfreiheit. Damit wird dem Schuldner die Möglichkeit geboten, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu haben. Wenn Sie Fragen zu der Insolvenzordnung haben, sprechen Sie uns an und lassen Sie sich ausführlich beraten! Denn den kompletten Überblick zu der Insolvenzordnung erhalten Sie nur von fachkundigen Beratern. Profitieren Sie daher von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldenbefreiung!
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